@ Koebler
Gegen den gesamten Mahnbescheid sofort Widerspruch einlegen.
Begründen müssen Sie den Widerspruch nicht.
Sollte dann Klage eingereicht werden seitens Faust & Muth, empfehle ich Ihnen dringend einen RA mit der Angelegenheit zu beauftragen.
Beste Grüße
Zufall